Wenn Sie einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollen, muss der Antrag die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten.
Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Begründung für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb eines Monats dem Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) einzureichen.
(Bitte alle Anlagen unterschreiben!)
1. Schriftliche Begründung
In Ihrer Begründung ist die Gewissensentscheidung darzulegen, die Ihnen zwingend verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten. Ihre Motivation kann recht unter-schiedlich sein. Oft wird die Erziehung zur Gewaltfreiheit herangezogen, aber auch religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe sind ausschlaggebend.
Genauso können bei Ihnen bestimmte Situationen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung geführt haben, z. B. Gewalterlebnisse, Tod von Verwandten oder Freunden, Berichte von Angehörigen über Kriegserlebnisse.
Die Begründung stellt den wesentlichen Teil Ihres Antrags dar. Sie kann mit einem/r KDV-Berater/-in besprochen werden. Zumindest sollten Sie sie mit Eltern oder Freunden besprechen. Vom Gesetzgeber wird eine „persönliche, ausführliche Dar-legung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung“ gefordert. Im folgenden einige Fragen, die bei der Begründung helfen können:
Fragen:
Bei der Kriegsdienstverweigerung geht es vor allem um die Ablehnung des Tötens in jeglichem Krieg.
Einige Überprüfungskriterien:
Achtung: Eventuelle (Info-) Kontakte mit der Bundeswehr etc. müssen in der Begründung benannt und bearbeitet werden!
Beispiel aus einer Begründung:
Ich verweigere den Dienst mit der Waffe, weil ich nicht imstande bin, einen anderen Menschen im Krieg zu töten. Ich kann es mit meinem Gewissen nicht in Einklang bringen, wenn ich einen "feindlichen Soldaten" - einen Menschen wie du und ich - umgebracht hätte. Für mich gibt es keine Feinde, viel weniger Todfeinde. ...
Was passiert, wenn etwas fehlt?
Das BAZ muss unvollständige Anträge ablehnen. Es informiert den KDVer über das Fehlen entsprechender Unterlagen bzw. über Lücken in den Unterlagen (z. B. im Lebenslauf) und setzt eine Frist zur Vervollständigung, unabhängig davon, ob und wann den KDVer diese Aufforderung erreicht (z. B. Urlaub o. ä.).
Fristen einhalten!
Achtung: Unvollständige Anträge werden abgelehnt!!!
2. Ausführlicher Lebenslauf
Dieser Lebenslauf sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitliche Lücken enthalten. Begebenheiten, die in einem Zusammenhang zu der Kriegsdienst-verweigerung stehen könnten, sollten ebenfalls in den Lebenslauf aufgenommen werden.
Der Lebenslauf sollte Antwort geben auf die Frage: Wie bin ich zu dem geworden, was ich heute bin? Mit meinen heutigen Weltanschauungen, Einstellungen, Hobbies, Interessen ...?
Als wesentlicher Inhalt kann z. B. angesehen werden:
Wichtig ist der Zusammenhang von Lebenslauf und Begründung. Daten, die in der Begründung auftauchen, sollten bereits im Lebenslauf erwähnt worden sein. Der Lebenslauf sollte jedoch nicht in die Begründung eingeflochten sein. Notgedrungen wird daher manches auch doppelt erscheinen.
Anlage: Lebenslauf


