Die Arbeitsstelle Soziale Dienste bietet ab Juli 2011 auch Frauen und Männern
einen Freiwilligendienst an, die das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Da diese Dienstform ganz neu ist, gibt es auch noch viele ungeklärte Fragen. Deshalb können wir leider momentan nur einige Eckpunkte nennen.
Hinweise von A bis Z zum Bundesfreiwilligendienst - bitte hier klicken

