Gesetzesgrundlagen

Grundlage eines Freiwilligen Sozialen Jahres ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) http://www.freiwilliges-jahr.de/

Der Bundesfreiwilligendienst ist im Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes geregelt. - bitte hier klicken

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Bistum Limburg
Arbeitsstelle Soziale Dienste - eine Fachstelle des Bistums Limburg
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