Gesetzesgrundlagen

Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für wehrpflichtige junge Männer, die den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen (Artikel 4, Abs. 3 Grundgesetz) verweigert haben und als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind.

Die gesetzliche Grundlage für die Ableistung des Zivildienstes ist das Zivildienstgesetz.

Bistum Limburg