Ab Juli 2011 erhöht sich das Taschengeld für die Freiwilligen auf monatlich 240 Euro und der Verpflegungskostenzuschuss auf monatlich 150 Euro, sodass die Freiwilligen in der Regel monqtlich 390 Euro ausgezahlt bekommen.
Fahrtkosten von der Wohnung zur Einsatzstelle können nicht mehr erstattet werden.
Die Kostenbeteiligung für die Bildungsarbeit entfällt, vorausgesetzt der Bund erhöht die Zuschüsse im angekündigten Umfang.
Dienststellen können Freiwilligen kostenlos eine Unterkunft zur Verfügung stellen und sich somit für einen größeren Kreis attraktiv machen.
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