Taschengeld

Folgende Regelung ist ab Juli 2011 gültig:

Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld von 240,- Euro und einen Verpflegungszuschuss von 150,- Euro, also in der Regel monatlich 390,- Euro.

Sollten sie freie Verpflegung in der Einsatzstelle erhalten, bekommen Sie den Verpflegungskostenzuschuss natürlich nicht.

Einige Einsatzstellen stellen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung.

weitere Leistungen

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • gesetzlicher Urlaubsanspruch
  • Anspruch auf Kindergeld (im BFD geplant)
  • FSJ/BFD-Ausweis
  • qualifizierte Bescheinigung und Zeugnis über den Freiwilligendienst
  • ggf. Anerkennung als Praktikum oder Wartesemester
  • ggf. Anerkennung für die Fachhochschulreife
Links
Bistum Limburg
Arbeitsstelle Soziale Dienste - eine Fachstelle des Bistums Limburg
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