Folgende Regelung ist ab Juli 2011 gültig:
Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld von 240,- Euro und einen Verpflegungszuschuss von 150,- Euro, also in der Regel monatlich 390,- Euro.
Sollten sie freie Verpflegung in der Einsatzstelle erhalten, bekommen Sie den Verpflegungskostenzuschuss natürlich nicht.
Einige Einsatzstellen stellen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung.