Mit dem Ende des Zivildienstes endet zum 31.12.2011 auch die Tätigkeit der Arbeitsstelle Soziale Dienste als Verwaltungsstelle für den Zivildienst.
Alle offenen Verwaltungsvorgänge müssen direkt über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgewickelt werden.